Das musst du als Auswanderer zur Vermögenssteuer in der Schweiz wissen

Vermögenssteuer Schweiz Titelbild

Die Schweiz ist als Land mit hohen Steuern bekannt. Eines der wichtigsten Themen im komplizierten Steuersystem der Alpenrepublik ist die Vermögenssteuer.

Da nur geringe Einkommensteuern erhoben werden, beteiligen sich die vermögenden Bürger der Schweiz so viel mehr an der Finanzierung der Gemeinheit als Geringverdiener.

Wenn du in die Schweiz auswandern willst, dann solltest du dich über die Vermögenssteuer genau informieren.

Was ist eine Vermögenssteuer?

Vermögenssteuern werden auf das gesamte Vermögen natürlicher Personen erhoben. In der Schweiz ist die Vermögenssteuer eine wichtige Einnahmequelle für Kantone und Gemeinden. Grundlage für die Berechnung ist dabei das Reinvermögen. Das bedeutet für dich, dass du aufgenommene Schulden vom Wert deiner Vermögenswerte abziehen darfst. Dabei zählt jedoch immer der Sollertrag, das ist der Wert, der bei einem Verkauf des Vermögenswertes aktuell erzielt werden würde (auch als „Verkehrswert“ bekannt).

Bin ich als Auswanderer in der Schweiz vermögenssteuerpflichtig?

Bin ich als Auswanderer in der Schweiz vermögens-steuerpflichtig?

Entscheidend für die Verpflichtung zur Vermögenssteuer ist der steuerrechtliche Wohnsitz bzw. Aufenthalt – liegt dieser dauerhaft in der Schweiz, ist eine natürliche Person vermögenssteuerpflichtig. Über die Höher der Steuer entscheiden die Kantone und Gemeinden selbst, deshalb variieren die Steuersätze regional. Sie liegen zwischen einem und zehn Promille des Vermögens. Der höchste Steuersatz wird im Kanton Genf verlangt, im Westen und Süden der Schweiz gelten höhere Sätze als in den deutschsprachigen Regionen. Zu berücksichtigen ist für einige Personengruppen ein Schonvermögen in der Schweiz, das gar nicht oder nicht vollständig zu versteuern ist. Auch hierbei gibt es regionale Unterschiede.

Auswanderer müssen ihren Besitz in der Schweiz versteuern, wenn sie:

  • sich während einer Erwerbstätigkeit mindestens 30 Tage hier aufhalten
  • ohne Erwerbstätigkeit mindestens 90 Tage hier wohnen
Sogar Personen, die sich nicht in der Schweiz aufhalten, können vermögenssteuerpflichtig sein. Ausländische Inhaber von eidgenössischen Geschäftsbetrieben oder Betriebsstätten, Besitzer von Grundstücken sowie Pensionäre mit Einkommen aus Schweizer Kassen unterliegen einer beschränkten Vermögenssteuerpflicht in der Schweiz. Die Berechnung des Steuerbetrages kann kompliziert werden, denn der Steuersatz wird auf Grundlage des Gesamtvermögens des Steuerpflichtigen ermittelt. Er wird dann auf das Schweizer Vermögen angewendet wird.

Was gilt eigentlich als „Vermögen“ und muss versteuert werden?

Zu den Vermögenswerten gehören:
  • Immobilien, auch Hypothekarforderungen und Niessbraucherrechte
  • Bargeld, das über die haushaltsüblichen Betrag hinaus geht
  • Bankguthaben, Aktien, Fondanteile, Genuss-Scheine, Genossenschaftsanteile
  • Edelmetalle, Schmuck und Kunstgegenstände
  • Fahrzeuge und Boote
  • wertvolle Sammlungen und Musikinstrumente
  • Nutztiere, auch Pferde
Diese Aufzählung ist nicht abschliessend, letztlich entscheidet der zuständige Steuerbeamte, was zu versteuern ist. Hausratgegenstände und elektronische Geräte werden bei der Vermögenssteuer nicht berücksichtigt.

Unverbindliche und kostenlose Beratung rund um die Vermögenssteuer in der Schweiz

Willst du auswandern in die Schweiz, so kannst du mit einer geschickten Wahl des Wohnortes viel Geld sparen. Doch die Steuersätze und Regelungen zu vergleichen, ist nicht so einfach. Durch eine fundierte Beratung rund um deine Steuer durch LST Finance Groupe AG erhältst du viele Tipps zum Thema Vermögenssteuern.

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